Vom Gemeinderat wird festgelegt, dass
der Beschluss vom 03.03.2016 bestehen bleibt und die Mauer eine maximale Höhe
von 1,50 m aufweisen darf.
Vom Gemeinderat wird festgelegt, dass
der Beschluss vom 03.03.2016 bestehen bleibt und die Mauer eine maximale Höhe
von 1,50 m aufweisen darf.