Einstimmig beschließt
der Gemeinderat Folgendes:
1. Es soll ein grundsätzliches Interesse der
Gemeinde Dammbach angemeldet werden.
2. Die Konditionen des Rahmenvertrages sollen
abgewartet werden.
3. Es soll ausgeschlossen werden, dass die
Gemeinde Dammbach eine Störerhaftung trifft.
4. Die Betriebskosten sollen geklärt werden.