Einstimmig beschließt der Gemeinderat, dass der Bürgermeister beim Eigentümer vorsprechen soll. Sollte dieser seine Bereitschaft nicht kategorisch ablehnen, stellt die Gemeinde Dammbach zwei Bauvoranfragen.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat, dass der Bürgermeister beim Eigentümer vorsprechen soll. Sollte dieser seine Bereitschaft nicht kategorisch ablehnen, stellt die Gemeinde Dammbach zwei Bauvoranfragen.