Einstimmig beschließt der Gemeinderat den Bürgermeister für diese beiden Ausschreibungen zu ermächtigen, damit er dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag erteilen kann.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat den Bürgermeister für diese beiden Ausschreibungen zu ermächtigen, damit er dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag erteilen kann.