Einstimmig wird vom
Gemeinderat beschlossen, das künftig bei Baugesuchen
4 Exemplare gefordert werden.
Es besteht die
Möglichkeit die 4. Ausfertigung für die Verwaltung in digitaler Form
vorzulegen.
Einstimmig wird vom
Gemeinderat beschlossen, das künftig bei Baugesuchen
4 Exemplare gefordert werden.
Es besteht die
Möglichkeit die 4. Ausfertigung für die Verwaltung in digitaler Form
vorzulegen.