Einstimmig wird
beschlossen, die Entlastung gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu erteilen.
Der
Schulverbandsvorsitzende ist von Beratung und Beschlussfassung ausgenommen.
Einstimmig wird
beschlossen, die Entlastung gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu erteilen.
Der
Schulverbandsvorsitzende ist von Beratung und Beschlussfassung ausgenommen.