Einstimmig wird vom
Gemeinderat die Entlastung für die Jahresrechnung 2014 erteilt.
Der Bürgermeister ist von Beratung und Beschlussfassung ausgenommen.
Einstimmig wird vom
Gemeinderat die Entlastung für die Jahresrechnung 2014 erteilt.
Der Bürgermeister ist von Beratung und Beschlussfassung ausgenommen.