Einstimmig wird vom Gemeinderat festgestellt, dass die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung den in § 1 Abs. 4 -7 des BauBG bezeichneten Anforderungen entspricht. Die Kostenspaltung wird ausgesprochen, sobald die Maßnahme abgeschlossen ist.
Einstimmig wird vom Gemeinderat festgestellt, dass die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung den in § 1 Abs. 4 -7 des BauBG bezeichneten Anforderungen entspricht. Die Kostenspaltung wird ausgesprochen, sobald die Maßnahme abgeschlossen ist.