Einstimmig wird vom
Gemeinderat beschlossen, dass förmliche Verfahren hinsichtlich des Erlasses
einer Innenbereichssatzung zu starten.
Erfasst werden soll
der Bereich von der Fl.-Nr. 2141 bis zu einem Teil der Fl.-Nr. 1480.
Dieser Bereich stellt
einen Lückenschluss zwischen zwei Bebauungsplänen dar (Ortszentrum Kernsfuhre
und Hauptstraße Unterdorf).
Weiter wird die
Verwaltung beauftragt, zu überprüfen, ob in weiteren Bereichen der Erlass einer
Innenbereichssatzung sinnvoll ist.