Einstimmig wird der
Beschlussvorschlag der Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu
erteilen, abgelehnt.
Einstimmig beschließt
der Gemeinderat daraufhin, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die Errichtung des Carports wird befürwortet, da zwei Personen gesundheitliche Einschränkungen haben. Die Tochter ist schwerbehindert. Der Ehemann ist bereits 62 Jahre alt. In diesem Fall macht der Gemeinderat eine Ausnahme, obwohl sich das beabsichtigte Vorhaben im Außenbereich befindet. Der Bürgermeister bot an einen Termin mit dem Landratsamt Aschaffenburg, Bauaufsichtsbehörde und Familie Schäfer zu vereinbaren, um die Problematik ausführlich darzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Carport direkt angrenzend zum Anwesen und damit an vorhandene Wohnbebauung befinden soll.