Einstimmig
verabschiedet der Gemeinderat nachfolgenden Punktekatalog / Handlungsleitfaden
für die Erteilung von isolierten Befreiungen:
1.
Nebenanlagen:
Auf jedem Grundstück innerhalb des Bebauungsplans Jochenhöhe soll lediglich ein
Nebengebäude in Form eines Geräteschuppens ohne Heizung und dauerhaften
Aufenthalt bis 6 qm (Außenmaß der Wände, mit einer lichten Höhe von 2,50 m und
0,50 m Dachüberstand) zugelassen werden.
2.
Anbauten:
Eine bauliche Einheit von Hauptgebäude und Nebengebäude wird ausgeschlossen.
3.
Mauern
u. Einfriedungen:
Isolierte Befreiungen können bis zu
einer Höhe von 2,00 m zugelassen werden.
4.
Carports:
Pro Grundstück soll ein Carport in den Maßen 6,00 m Länge, 3,00 m Breite und
2,20 m Höhe (Unterseite Sparrenkonstruktion) zugelassen werden (Dachneigung
maximal 15o.)
5.
Bepflanzung:
Die Grundstücke sind gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu pflegen.
Hecken sind bis zu einer maximalen Höhe von 2,00 m und Bäume bis zu einer
maximalen Höhe von 4,00 m zugelassen.
6.
Eindeckung:
Von einer dunklen Eindeckung darf nicht abgewichen werden.