Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Einstimmig verabschiedet der Gemeinderat nachfolgenden Punktekatalog / Handlungsleitfaden für die Erteilung von isolierten Befreiungen:

 

1.       Nebenanlagen:
Auf jedem Grundstück innerhalb des Bebauungsplans Jochenhöhe soll lediglich ein Nebengebäude in Form eines Geräteschuppens ohne Heizung und dauerhaften Aufenthalt bis 6 qm (Außenmaß der Wände, mit einer lichten Höhe von 2,50 m und 0,50 m Dachüberstand) zugelassen werden.

2.       Anbauten:
Eine bauliche Einheit von Hauptgebäude und Nebengebäude wird ausgeschlossen.

3.       Mauern u. Einfriedungen:
Isolierte Befreiungen  können bis zu einer Höhe von 2,00 m zugelassen werden.

4.       Carports:
Pro Grundstück soll ein Carport in den Maßen 6,00 m Länge, 3,00 m Breite und 2,20 m Höhe (Unterseite Sparrenkonstruktion) zugelassen werden (Dachneigung maximal 15o.)

5.       Bepflanzung:
Die Grundstücke sind gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu pflegen.
Hecken sind bis zu einer maximalen Höhe von 2,00 m und Bäume bis zu einer maximalen Höhe von 4,00 m zugelassen.

6.       Eindeckung:
Von einer dunklen Eindeckung darf nicht abgewichen werden.