Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und gewährt die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans unter der Bedingung, dass die Garage 3,00 m zum Wohnhaus verrückt wird und die Überschreitung der Baugrenze nur noch max. 2,00 m beträgt.