Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einstimmig wird vom Gemeinderat nachstehende Satzungsänderung beschlossen:

 

§ 17 Abs. 2 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Heimbuchenthal vom 04.12.2014, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 50 vom  12.12.2014 wird wie folgt geändert:

 

§ 1

§ 17 Abs. 2, Satz 1 der Satzung erhält folgende neue Satzung: „Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen“.

 

§ 2

Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.