Einstimmig wird vom
Gemeinderat nachstehende Satzungsänderung beschlossen:
§ 17 Abs. 2 der Entwässerungssatzung
der Gemeinde Heimbuchenthal vom 04.12.2014, veröffentlicht im Amts- und
Mitteilungsblatt Nr. 50 vom 12.12.2014
wird wie folgt geändert:
§ 1
§ 17 Abs. 2, Satz 1
der Satzung erhält folgende neue Satzung: „Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser
jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen“.
§ 2
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.