Einstimmig wird vom
Gemeinderat beschlossen das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
Auch hinsichtlich
ihrer Eigenschaft als Grundstücksnachbarin wird zugestimmt.
Soweit notwendige Nachbarunterschriften fehlen, wird das Landratsamt Aschaffenburg wie telefonisch zwischen Herrn Herrmann und Frau Kegel, Landratsamt Aschaffenburg schon abgestimmt und von Frau Kegel telefonisch bestätigt, gebeten die betroffenen Eigentümer mit Abdruck der ergehenden Bescheides zu informieren und damit deren rechtliche Möglichkeiten zu wahren.