Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

1.       Die Standesamtsgebühren werden wie oben beschrieben ab 01.07.2015 neu festgelegt.

2.       Der Standesbeamte, egal wer tätig wird, erhält bei Trauungen samstags, sonntags und an Feiertagen einen Aufwendungsersatz von 50,00 €.
Dieser Zuschlag ist bereits in der Gebühr außerhalb der Öffnungszeit enthalten.

Einstimmig wurde dem Beschlussvorschlag der Standesamtsleiterin zugestimmt. Diese hat auch sicherzustellen, dass der Aufwendungsersatz für Trauungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen für die Standesbeamten jeweils ausgezahlt wird.