Der Gemeinderat
beschließt einstimmig, dass der Bauausschuss sich die Sache vor Ort ansehen
soll.
Der Bauausschuss wird
ermächtigt zu entscheiden, was konkret ausgeschrieben wird.
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Der Gemeinderat
beschließt einstimmig, dass der Bauausschuss sich die Sache vor Ort ansehen
soll.
Der Bauausschuss wird
ermächtigt zu entscheiden, was konkret ausgeschrieben wird.
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