Vom Gemeinderat wird
einstimmig nachstehend beschriebene Vorgehensweise festgelegt:
1.
Die
Mauern bzw. Leistensteine zur Abgrenzung des Grundstücks können von Prof. Dr.
Fuchs nach Verlauf der vorhandenen Mauern und Leistensteine erstellt werden.
2.
Nach
dem Errichten der neuen Mauern bzw. Leistensteine an der Grundstücksgrenze hat
Herr Prof. Dr. Fuchs das Vermessungsamt zu beauftragen, den Grenzverlauf in
Bezug auf die neuen Mauern bzw. Leistensteine festzustellen.
3.
Evtl.
Mehr- oder Minderflächen werden zum Preis von 25,56 Euro entweder von Prof. Dr.
Fuchs von der Gemeinde Heimbuchenthal erworben oder zum gleichen Preis an die
Gemeinde Heimbuchenthal verkauft.
4.
Die
anfallenden Vermessungskosten sind von Herrn Prof. Dr. Fuchs alleine zu tragen.
5.
Die
Notarkosten werden je zur Hälfte von Herrn Prof. Dr. Fuchs bzw. der Gemeinde
Heimbuchenthal getragen.
6.
Sollte
beim Bau der Mauer bzw. Leistensteine der Asphalt beschädigt werden, so ist der
Anschluss wie folgt wieder herzustellen:
- Schneiden des Asphalts in einem Abstand von ca. 50 cm zum neuen Bauteil
- Ausbau der vorhandenen Asphaltflächen
- ergänzen und nachverdichten der ungebundenen Tragschichten
- Einbau einer Asphalttragschicht 0/16 mm in einer Stärke von ca. 10 cm
- Einbau eines TOK-Bandes
- Einbau einer Asphaltdeckschicht 0/8 mm in einer Stärke von 4 cm.
7.
Die
Oberkante der Stützmauerfundamente sind so tief zu legen, dass eine Überdeckung
von mindestens 20 cm zur Oberkante Asphalt gewährleistet ist.