Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Vom Gemeinderat wird einstimmig nachstehend beschriebene Vorgehensweise festgelegt:

 

1.       Die Mauern bzw. Leistensteine zur Abgrenzung des Grundstücks können von Prof. Dr. Fuchs nach Verlauf der vorhandenen Mauern und Leistensteine erstellt werden.

2.       Nach dem Errichten der neuen Mauern bzw. Leistensteine an der Grundstücksgrenze hat Herr Prof. Dr. Fuchs das Vermessungsamt zu beauftragen, den Grenzverlauf in Bezug auf die neuen Mauern bzw. Leistensteine festzustellen.

3.       Evtl. Mehr- oder Minderflächen werden zum Preis von 25,56 Euro entweder von Prof. Dr. Fuchs von der Gemeinde Heimbuchenthal erworben oder zum gleichen Preis an die Gemeinde Heimbuchenthal verkauft.

4.       Die anfallenden Vermessungskosten sind von Herrn Prof. Dr. Fuchs alleine zu tragen.

5.       Die Notarkosten werden je zur Hälfte von Herrn Prof. Dr. Fuchs bzw. der Gemeinde Heimbuchenthal getragen.

6.       Sollte beim Bau der Mauer bzw. Leistensteine der Asphalt beschädigt werden, so ist der Anschluss wie folgt wieder herzustellen:
- Schneiden des Asphalts in einem Abstand von ca. 50 cm zum neuen Bauteil
- Ausbau der vorhandenen Asphaltflächen
- ergänzen und nachverdichten der ungebundenen Tragschichten
- Einbau einer Asphalttragschicht 0/16 mm in einer Stärke von ca. 10 cm
- Einbau eines TOK-Bandes
- Einbau einer Asphaltdeckschicht 0/8 mm in einer Stärke von 4 cm.

7.       Die Oberkante der Stützmauerfundamente sind so tief zu legen, dass eine Überdeckung von mindestens 20 cm zur Oberkante Asphalt gewährleistet ist.