Mit zwei Gegenstimmen wird beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Schritte, wie Planung, Ausschreibung usw. für die neu erarbeitete Variante in die Wege zu leiten.
Mit zwei Gegenstimmen wird beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Schritte, wie Planung, Ausschreibung usw. für die neu erarbeitete Variante in die Wege zu leiten.