Einstimmig wird vom Gemeinderat hinsichtlich der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes beschlossen, das Auslegungsverfahren durchzuführen.
Einstimmig wird vom Gemeinderat hinsichtlich der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes beschlossen, das Auslegungsverfahren durchzuführen.