Einstimmig wird vom
Gemeinderat beschlossen, dass der Bebauungsplan nicht geändert wird, mit
dem Ziel die 3 Parkplätze einzurechnen.
Die Abrechnung der St. Johannesstraße kann durchgeführt werden.
Einstimmig wird vom
Gemeinderat beschlossen, dass der Bebauungsplan nicht geändert wird, mit
dem Ziel die 3 Parkplätze einzurechnen.
Die Abrechnung der St. Johannesstraße kann durchgeführt werden.