Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Einstimmig wird vom Gemeinderat, bei Enthaltung des persönlich beteiligten 1. Bürgermeisters Nachstehendes beschlossen:

1.       In einem Gespräch mit den staatlichen Behörden soll geklärt werden, ob die Veränderung zur Hochwassersicherheit für das Anwesen Schreck und die Garten- und Lagerflächen in einem Plangenehmigungsverfahren durchgezogen werden können oder, ob ein Planfeststellungsverfahren erfolgen muss.
Je nachdem sollte dann das entsprechende Verfahren beim Büro BGS zur Ausarbeitung in Auftrag gegeben und bei den Behörden zur Genehmigung eingereicht werden.
Weiter soll im Rahmen dieser Gespräche geklärt werden, warum sich die HQ 100-Werte in den letzten Jahren so stark reduziert haben.


2.       Der 2. Bürgermeister Dieter Schäfer wird zu Gesprächen mit den Anliegern gebeten.
Ziel ist es, möglichst im Einvernehmen mit den betroffenen Grundstückseigentümern die Vorlandabtragung zu vereinbaren.
Notwendig werden notarielle Verträge hierfür.


3.       Die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Sicherung des Garten- und Lagerflächengeländes wird vorangetrieben und wieder aufgenommen.


4.       Der gemeindliche Bauhof wird beauftragt, im Bereich des Anwesens der Familie Kittel das Ufer mittels Wasserbausteinen zu sichern.