Einstimmig wird vom
Gemeinderat, bei Enthaltung des persönlich beteiligten 1. Bürgermeisters
Nachstehendes beschlossen:
1.
In
einem Gespräch mit den staatlichen Behörden soll geklärt werden, ob die
Veränderung zur Hochwassersicherheit für das Anwesen Schreck und die Garten-
und Lagerflächen in einem Plangenehmigungsverfahren durchgezogen werden können
oder, ob ein Planfeststellungsverfahren erfolgen muss.
Je nachdem sollte dann das entsprechende Verfahren beim Büro BGS zur
Ausarbeitung in Auftrag gegeben und bei den Behörden zur Genehmigung
eingereicht werden.
Weiter soll im Rahmen dieser Gespräche geklärt werden, warum sich die HQ
100-Werte in den letzten Jahren so stark reduziert haben.
2. Der 2. Bürgermeister Dieter Schäfer wird zu
Gesprächen mit den Anliegern gebeten.
Ziel ist es, möglichst im Einvernehmen mit den betroffenen
Grundstückseigentümern die Vorlandabtragung zu vereinbaren.
Notwendig werden notarielle Verträge hierfür.
3.
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes zur Sicherung des Garten- und
Lagerflächengeländes wird vorangetrieben und wieder aufgenommen.
4.
Der
gemeindliche Bauhof wird beauftragt, im Bereich des Anwesens der Familie Kittel
das Ufer mittels Wasserbausteinen zu sichern.