Einstimmig beschließt
der Gemeinderat, den Rekultivierungsbescheid für die stillgelegte gemeindliche
Erdaushubdeponie vom 18.11.14 zu Kenntnis zu nehmen.
Der Platzwart und Gemeindebauhof werden verpflichtet, die Bedingungen bezüglich der Materialanlage genauestens einzuhalten und die jeweilige, regelmäßige Planie und Verdichtung sowie Modellierung sicherzustellen.