Einstimmig stimmt der Gemeinderat der Aufstellung des Brunnens auf dem Grundstück Flur-Nr. 123/2 unter der Voraussetzung zu, dass der Verein sich auch verpflichtet dann diesen Teil des Grundstückes zu pflegen.
Einstimmig stimmt der Gemeinderat der Aufstellung des Brunnens auf dem Grundstück Flur-Nr. 123/2 unter der Voraussetzung zu, dass der Verein sich auch verpflichtet dann diesen Teil des Grundstückes zu pflegen.