Einstimmig wird vom
Gemeinderat festgelegt, dass Variante 1 Anteil in die Gebührenkalkulation Null
Euro zum Tragen kommt.
Weiter wird die
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung mit den neuen
Herstellungsbeiträgen von 2,79 Euro pro m² Grundstücksfläche und 11,04 Euro pro m² Geschossfläche in § 6 beschlossen.
Die Satzung ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.