Die Entlastung für die Jahresrechnung 2013 wird einstimmig erteilt. Der 1. Bürgermeister ist von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bürgermeister übernimmt wieder die Sitzungsleitung.
Die Entlastung für die Jahresrechnung 2013 wird einstimmig erteilt. Der 1. Bürgermeister ist von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bürgermeister übernimmt wieder die Sitzungsleitung.