1.
Einstimmig
wird vom Gemeinderat festgelegt, dass Variante
1 – Anteil in die Gebührenkalkulation Null Euro – zum Tragen kommt.
2.
Einstimmig
werden die Satzungen für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
(Entwässerungssatzung – EWS) und für die öffentliche
Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung – WAS) beschlossen. Die
Satzungen werden als Anlage dem Protokoll beigefügt.
3.
Einstimmig
wird die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung mit den neuen
Herstellungsbeiträgen von 2,56 Euro pro
m² Grundstücksfläche und 17,28 Euro pro m² Geschossfläche in § 6
beschlossen. Weiter wird die Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung mit den neuen Herstellungsbeiträgen von 0,65 Euro pro m² Grundstücksfläche
und 4,09 Euro pro m² Geschossfläche in §
6 beschlossen.
Sämtliche Satzungen treten zum 01.01.15 in Kraft.