Einstimmig wurde die
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung mit den neuen
Herstellungsbeiträgen von 1,79 €/m² Grundstücksfläche und 5,83 €/m²
Geschossfläche in § 6 und der ebenfalls neu kalkulierten gesenkten
Einleitungsgebühr in § 10 Abs. 1 von 1,96 €/m³ Abwasser, beschlossen.
Sämtliche Satzungen
treten zum 01.01.2015 in Kraft.