Einstimmig wurde die
beigefügte Satzung mit den Herstellungsbeiträgen von 0,81 € /m²
Grundstücksfläche und 4,51 € /m² Geschossfläche in § 6 und der neuen
Verbrauchsgebühr von 2,24 €/m ³ zuzüglich der gesetzlichen MwSt in § 10,
beschlossen.
Einstimmig wurde die
beigefügte Satzung mit den Herstellungsbeiträgen von 0,81 € /m²
Grundstücksfläche und 4,51 € /m² Geschossfläche in § 6 und der neuen
Verbrauchsgebühr von 2,24 €/m ³ zuzüglich der gesetzlichen MwSt in § 10,
beschlossen.