1. Dem Bauantrag wird zugestimmt, mit der Maßgabe,
dass die Zufahrtsregelung (z. Zt. land- und forstwirtschaftlicher Weg) mit der
Firma Vodafone, neu vereinbart wird.
2. Die Kämmerei wird beauftragt, zu
überprüfen, ob die Wertsicherungsklausel hinsichtlich des Pachtvertrages
zwischenzeitlich greift.
3. Der technische Mitarbeiter wird beauftragt,
den Wegezustand vor Beginn der Baumaßnahme mit einigen Bildern und einer
Beschreibung zu dokumentieren und der Fa. Vodafone zu übersenden, mit dem
Hinweis auf Ziffer 5 des abgeschlossenen
Vertrages. Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt dann eine Abnahme und
Überprüfung ob und ggf. welche Änderungs- und Verbesserungsarbeiten
erforderlich sind.
Einstimmig wird auf Empfehlung des Bauausschusses hin, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt.