Der Gemeinderat
beschließt einstimmig, dem Nutzungs- und
Veränderungsantrag für die Böschung an der Straße Am Eichenberg wird unter
folgenden Auflagen zuzustimmen:
1.
Es
müssen die Grenzsteine bei den Schiebearbeiten gesichert werden und erhalten
bleiben.
2.
Es
ist sicherzustellen, dass dauerhaft auf die Straße keine Erde, Steine etc.
fallen können. Der Nutzer verpflichtet sich die Straße Am Eichenberg zu
reinigen, falls es zu Abschwemmungen aus seiner schrägen Rampe auf die Straße
kommt.
3.
Die
entsprechende Erlaubnis wird in widerruflicher Form erteilt.
4. Eine Pacht wird nicht festgesetzt.