Einstimmig beschließt
der Gemeinderat, das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zu erteilen,
sofern die Bedingung erfüllt wird, dass die Erschließung hinsichtlich Zufahrt,
Wasser- und Kanalanschluss notariell zu
Gunsten des Hinterliegergrundstücks und der Gemeinde gesichert und im Grundbuch
eingetragen wird.
Rudolf Kunkel trifft ein.