Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Gemeinderat
beschließt, die fehlerhafte
Bebauungsplanänderung in einem ordnungsgemäßen Verfahren aufzuheben. Der
entsprechende Einleitungs-/Aufstellungsbeschluss wird hiermit gefasst.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, Angebote von Planungsbüros hinsichtlich einer möglichen Teilaufhebung des Bebauungsplanes einzuholen.
Einstimmig wird dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt.