Einstimmig besteht mit dem Vorschlag von Bernhard Schippler Einverständnis.
Der bauausführenden
Firma wird mitgeteilt, dass man die entstandenen Krakelrisse an den Blockstufen
nicht reklamiert.
Sollten allerdings
innerhalb von 5 Jahren größere Schäden,
bedingt durch die vorhandenen Haarrisse, an der Treppe entstehen, wird man die
Firma in die Gewährleistung nehmen.