Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einstimmig besteht mit dem Vorschlag von Bernhard Schippler Einverständnis.

Der bauausführenden Firma wird mitgeteilt, dass man die entstandenen Krakelrisse an den Blockstufen nicht reklamiert.

Sollten allerdings innerhalb von  5 Jahren größere Schäden, bedingt durch die vorhandenen Haarrisse, an der Treppe entstehen, wird man die Firma in die Gewährleistung nehmen.