Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Vorgehensweise des Bürgermeisters zustimmend zur Kenntnis und der Bürgermeister wird in der nächsten Sitzung über den Sachstand informieren.
Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Vorgehensweise des Bürgermeisters zustimmend zur Kenntnis und der Bürgermeister wird in der nächsten Sitzung über den Sachstand informieren.