Sitzung: 15.05.2014 Gemeinderat Dammbach
Beschluss: beschlossen
Der Halbsatz wird dahingehend ergänzt, dass „soweit für das Vorhaben die Erteilung nur geringfügiger Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 Baugesetzbuch erforderlich ist“.
Sitzung: 15.05.2014 Gemeinderat Dammbach
Beschluss: beschlossen
Der Halbsatz wird dahingehend ergänzt, dass „soweit für das Vorhaben die Erteilung nur geringfügiger Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 Baugesetzbuch erforderlich ist“.