Einstimmig wird dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Der Bürgermeister ist
als persönlich Beteiligter von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Einstimmig wird dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Der Bürgermeister ist
als persönlich Beteiligter von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.