Einstimmig beschloss
der Gemeinderat, das Einvernehmen nach § 36 Absatz 1 Satz 1 BauGB vorbehaltlich
der Prüfung und Zustimmung durch die Bauaufsicht des Landratsamtes
Aschaffenburg für die Nutzungsänderung zu erteilen.
Gemeinderat Robert Elbert trifft ein.