Einstimmig wurde
beschlossen, dass zwar nicht in der Ausschreibung konkrete Ausführungstermine
festgelegt werden, sehr wohl aber im Bauvertrag und diese Termine dann auch
entsprechend in einem Bauzeitenplan zu überwachen sind.
Der Bürgermeister meinte im Nachsatz, dass dies letztlich an der bisherig geübten Praxis nichts ändere.