Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einstimmig beschließt der Gemeinderat dem Tekturplan zur Errichtung von Einfriedigungen und Geländeabfangungen nicht zuzustimmen. Es kann lediglich die Errichtung von Stützmauern mit einer max. Höhe von  1,30 Meter und zu den Nachbargrundstücken von max. 0,80 Meter zugelassen werden.  Eine ausreichende, natürliche Geländeabböschung ist sicherzustellen, damit Regenwasser hangseitig ablaufen bzw. versickern kann und zu keinen Behinderungen / Schäden an Nachbargrundstücken bzw. Gebäuden führen kann.  Weiter ist zu beachten, dass im westlichen/unteren Grundstücksteil ein Kanal verläuft, der bei ggf. genehmigter Bautätigkeit nicht eingeschränkt bzw. überbaut werden darf.