Beschluss: zurückgestellt

Einhellig wurde festgelegt, dass eine Beschlussfassung zurückgestellt wird, bis weitere Klärungen erfolgt sind.

Insbesondere soll geklärt werden, welche Flächen weggehen, wie es sich mit der Unterhaltsverpflichtung und dem Zugang zum Gewässer verhält und ob evtl. durch Grunddienstbarkeiten eine Sicherung erfolgen kann.

Eine Beschlussfassung erfolgte nicht.