Einstimmig angenommen
wurden die Beschlussvorschläge 1 und 2.
Bei 2, Versetzen des
Verkehrszeichens „Vorfahrt achten“ Verkehrszeichen 205 unter der Voraussetzung,
dass die Grundstückseigentümer ihr Einverständnis erklären.
Zum Beschlussvorschlag Ziff. 3 wurde einstimmig entschieden, dass keine Veränderung erfolgt.