Einstimmig verblieb der Gemeinderat bei seinem bisherigen Beschluss, wonach erst dann die Aufstellung eines Bebauungsplanes infrage kommt, wenn die Grundstücksfragen privatrechtlich soweit geregelt sind und Einigkeit besteht.
Einstimmig verblieb der Gemeinderat bei seinem bisherigen Beschluss, wonach erst dann die Aufstellung eines Bebauungsplanes infrage kommt, wenn die Grundstücksfragen privatrechtlich soweit geregelt sind und Einigkeit besteht.