Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Gemeinderat nahm die Information zur Kenntnis.

 

Der Bürgermeister berichtete darüber hinaus noch, dass notwendige Genehmigung zur Errichtung des Radweges nach Art. 20 Bayerisches Wassergesetz (Anlagen innerhalb vom 60-Meter-Bereich innerhalb des Dammbachs) am 29.10.2013 mit verschiedenen Auflagen und Bedingungen erteilt wurde.

Wesentliche Voraussetzung für die wasserrechtliche Erlaubnis zum Bau des Weges und der Brücke war die naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung.

 

 

Auch diese Informationen nahm der Gemeinderat zur Kenntnis.