Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

1.       Der Gemeinderat beschließt die Investitionskosten für die Erneuerung und Verbesserung der Abwasserbeseitigungsanlage mit Ausnahme der Inlinersanierungen auf die Einrichtungseinheit, sprich die ganze Gemeinde Mespelbrunn umzulegen.

 

2.       Der Gemeinderat Mespelbrunn beschließt, die Kosten der Erneuerung der Wasserversorgung in der vorstehend beschriebenen Form auf die Einrichtungseinheit, sprich das gesamte Gemeindegebiet umzulegen.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Satzungsentwürfe bis zur nächsten Sitzung beschlussreif vorzulegen.

 

4.       Die Erhebung der Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge wird in 3 Raten gestaffelt.
Die Raten sind in einem Abstand von 4  Monaten zu entrichten. Somit ist gewährleistet, dass die umzulegenden Ergänzungsbeiträge binnen 12 Monaten als Geldbetrag bei der Gemeinde eingehen.
Bis zur nächsten Sitzung sollen Musterbeispiele über die Ergänzungsbeiträge vorgelegt werden.
Es soll erkennbar sein, welche Belastungen  auf einen durchschnittlichen Haushalt zukommt, wenn 75 % bzw.  90 % als Ergänzungsbeiträge beschlossen werden.  Es ist ebenfalls zu berechnen, wie sich die Kanalgebühr je nach Situation entwickelt.

Einstimmiger Beschluss.

 

 

Bernhard Stürmer und der Bürgermeister berichteten, dass bei der letzten Umlage  von Verbesserungsbeiträgen immer auch in der Öffentlichkeit Probleme bei einem Vergleich mit den Gebühren der Nachbargemeinde Heimbuchenthal entstanden sind. Dies rührte daher, dass in Heimbuchenthal ein wesentlich höherer Prozentsatz an Verbesserungsbeiträgen umgelegt wurde, wie in Mespelbrunn. Dadurch sind die Gebühren dort etwas günstiger. Bei entsprechenden Vergleichen sollte man dies beachten. Der Kämmerer hatte bereits überschlagen, inwieweit ungefähr die Auswirkungen auf die Gebühren wären. Dies wird allerdings dann auch erst in der nächsten Sitzung mit besprochen.