1.
Der
Gemeinderat beschließt die Investitionskosten für die Erneuerung und
Verbesserung der Abwasserbeseitigungsanlage mit Ausnahme der Inlinersanierungen
auf die Einrichtungseinheit, sprich die ganze Gemeinde Mespelbrunn umzulegen.
2.
Der
Gemeinderat Mespelbrunn beschließt, die Kosten der Erneuerung der
Wasserversorgung in der vorstehend beschriebenen Form auf die
Einrichtungseinheit, sprich das gesamte Gemeindegebiet umzulegen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Satzungsentwürfe bis zur nächsten
Sitzung beschlussreif vorzulegen.
4.
Die
Erhebung der Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge wird in 3 Raten gestaffelt.
Die Raten sind in einem Abstand von 4
Monaten zu entrichten. Somit ist gewährleistet, dass die umzulegenden
Ergänzungsbeiträge binnen 12 Monaten als Geldbetrag bei der Gemeinde eingehen.
Bis zur nächsten Sitzung sollen Musterbeispiele über die Ergänzungsbeiträge
vorgelegt werden.
Es soll erkennbar sein, welche Belastungen
auf einen durchschnittlichen Haushalt zukommt, wenn 75 % bzw. 90 % als Ergänzungsbeiträge beschlossen
werden. Es ist ebenfalls zu berechnen,
wie sich die Kanalgebühr je nach Situation entwickelt.
Einstimmiger Beschluss.
Bernhard Stürmer und der Bürgermeister berichteten, dass bei der letzten Umlage von Verbesserungsbeiträgen immer auch in der Öffentlichkeit Probleme bei einem Vergleich mit den Gebühren der Nachbargemeinde Heimbuchenthal entstanden sind. Dies rührte daher, dass in Heimbuchenthal ein wesentlich höherer Prozentsatz an Verbesserungsbeiträgen umgelegt wurde, wie in Mespelbrunn. Dadurch sind die Gebühren dort etwas günstiger. Bei entsprechenden Vergleichen sollte man dies beachten. Der Kämmerer hatte bereits überschlagen, inwieweit ungefähr die Auswirkungen auf die Gebühren wären. Dies wird allerdings dann auch erst in der nächsten Sitzung mit besprochen.