Einstimmig wird für
den Waldweg eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h pro Stunde, verbunden
mit dem Hinweis „Straßenschäden“ angeordnet.
Weiter wird
einstimmig festgelegt, dass, sollten bis zum 02.08.13 nicht die Erklärungen
alle Eigentümer vorliegen, die Verwaltung beauftragt wird, den vorhandenen,
gültigen Bebauungsplan zu begutachten und bis zur Septembersitzung Änderungsvorschläge
auszuarbeiten.
Bernhard Stürmer bittet darum, bis 02.08.13 auch die Rechtsauffassungen zu überprüfen.
Alexander Blank erklärt hierzu, dass dies in dem gefassten Beschluss enthalten ist und dass von der Verwaltung jetzt überprüft wird, ob der Waldweg erstmalig im Jahr 1964 erschlossen wurde.
Der Geschäftsleiter bestätigt, dass dies auf jeden Fall von der Verwaltung und auf Wunsch gerne auch vom Landratsamt Aschaffenburg überprüft wird.