Bei einer Gegenstimme
wurde beschlossen, für ein Jahr, sprich für die nächsten vier Wahlen nämlich im
September 2013 Bundestagswahl, Landtags- und Bezirkstagswahl mit
Volksentscheiden und im März 2014 Kommunalwahlen sowie im Mai 2014
Europawahlen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.