Einhellig verblieb
man so, dass einer vorzeitigen Grabfreigabe, wenn es um mehrere Jahre geht,
nicht zugestimmt wird.
In diesen Fällen kann
dem Grabeigentümer allenfalls erlaubt werden, die Pflege zu vereinfachen und
den Grabstein auf das Grab zu legen, so dass noch nachvollzogen werden kann,
wer in dem Grab liegt und die Pflegefläche gleichzeitig kleiner wird, aber auch
Aufwand für die Befestigung des Grabsteins eingespart wird.