Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Einhellig verblieb man so, dass einer vorzeitigen Grabfreigabe, wenn es um mehrere Jahre geht, nicht zugestimmt wird.

In diesen Fällen kann dem Grabeigentümer allenfalls erlaubt werden, die Pflege zu vereinfachen und den Grabstein auf das Grab zu legen, so dass noch nachvollzogen werden kann, wer in dem Grab liegt und die Pflegefläche gleichzeitig kleiner wird, aber auch Aufwand für die Befestigung des Grabsteins eingespart wird.