Einstimmig beschloss
der Gemeinderat, dass künftig nur noch dann Großhändler angeschrieben werden,
wenn es um reine Materiallieferungen geht. Sobald Einbauten und damit
Handwerksleistungen erforderlich werden, ist das technische Bauamt angewiesen
nur noch entsprechende Handwerksbetriebe in die Ausschreibung einzubeziehen.
Robert Elbert enthielt sich bei der Abstimmung als persönlich Beteiligter.