Dem Bauantrag wurde
einstimmig mit der Maßgabe zugestimmt, dass entsprechend dem notariellen
Vertrag jederzeit ohne Kostenersatz der Rückbau der Carports um 1,50 Meter
seitens der Gemeinde bei einem Ausbau der Gartenstraße verlangt werden kann.
Diese Verpflichtung müssen die Grundstückseigentümer auch evtl. Rechtsnachfolgern auferlegen. Diese Verpflichtung ist entsprechend noch in den Notarvertrag durch einen Nachtrag aufzunehmen.