Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Die Entgeltanpassung für die Betriebsleitung und Betriebsausführung nach der Körperschaftswaldverordnung wird zur Kenntnis genommen.

Von der Möglichkeit, das Recht zur außerordentlichen Kündigung in Anspruch zu nehmen, wird kein Gebrauch gemacht. Die Vereinbarung verlängert sich damit für die Folgejahre. Im Jahr 2015 wird die Erhöhung deutlich moderater ausfallen, weil dann  60 % - angestrebter Kostendeckungsgrad erreicht sein wird.  2015 müsste dann grundsätzlich entschieden werden, ob man weiterhin die Betriebsleitung und Betriebsausführung  beim Freistaat Bayern lässt oder dies anderes, z.B. über Firmen, die entsprechende Dienstleistungen anbieten,  über private Verträge etc. regelt.  Immerhin zahlen die drei Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn im Jahr 2015 dann schon 30.972,13 Euro jährlich an den Freistaat Bayern für einen Dienstleistung, die bei Einführung des Waldgesetzes einmal vom Freistaat Bayern kostenlos für die Gemeinden erbracht wurde. Ich könnte mir vorstellen, dass die Gemeinde Leidersbach einen Betrag in der Größenordnung von 20.000 – 30.000 Euro zu leisten hat. 

 

Einstimmig wurde der Beschlussvorschlag des Geschäftsleiters, wonach die Entgeltanpassung für Betriebsleitung und Betriebsausführung nach der Körperschaftswaldverordnung zur Kenntnis genommen wird, angenommen.

Von der Möglichkeit, das Recht zur außerordentlichen Kündigung in Anspruch zu nehmen, wird kein Gebrauch gemacht. Die mit dem Freistaat Bayern geschlossene Vereinbarung verlängert sich damit für die Folgejahre.